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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15 B (SO)   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15 B (SO) (https://dejure.org/2015,102506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.10.2015 - L 8 SF 3/15 B (SO) (https://dejure.org/2015,102506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - L 8 SF 3/15 B (SO) (https://dejure.org/2015,102506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Soweit er über die Bewilligung hinausgehende Leistungen begehrt, kann der Rechtsgrund hierfür nicht mehr der erfolgte Schuldbeitritt sein (vgl. BSG, Beschluss vom 30. September 2014 - B 8 SF 1/14 R - juris Rn. 9).

    Sie macht damit (zumindest auch) einen öffentlich-rechtlichen Anspruch geltend (vgl. zum Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Leistungen: BSG, Beschluss vom 30. September 2014 - B 8 SF 1/14 R - juris Rn. 8).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Die Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin als Leistungserbringer und der Beklagten als Sozialhilfeträger (sog. Leistungsverschaffungsverhältnis) wird nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 8 SO 22/07 R -) geprägt durch das Sachleistungsverschaffungsprinzip (in Form der Gewährleistungsverantwortung), indem der Sozialhilfeträger der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten, einer privatrechtlichen Schuld, gegenüber der Einrichtung aus einem zwischen ihnen abgeschlossenen zivilrechtlichen Vertrag beitritt (vgl. BSG, Beschluss vom 18. März 2014 - B 8 SF 2/13 R -).
  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Der Leistungserbringer besitzt daher grundsätzlich keinen eigenen öffentlich-rechtlichen Honoraranspruch gegen den Sozialhilfeträger (BSG, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - III ZR 304/14 -).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Entsprechendes gilt für die Leistungserbringer nach dem SGB XII. Die Klägerin macht auch keinen Anspruch als Sonderrechtsnachfolgerin der Beigeladenen nach § 19 Abs. 6 SGB XII geltend (vgl. zur Kostenprivilegierung in dieser Konstellation: BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. der entsprechenden Anwendung von § 155 Abs. 1 VwGO (vgl. zur Erforderlichkeit einer Kostenentscheidung: BSG, Beschluss vom 1. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Leistungserbringer, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden und Ansprüche wegen der von ihnen erbrachten Leistungen verfolgen, sind nicht nach § 183 SGG kostenprivilegiert (vgl. BSG, Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - juris Rn. 25; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 183 Rn. 6c).
  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Die Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin als Leistungserbringer und der Beklagten als Sozialhilfeträger (sog. Leistungsverschaffungsverhältnis) wird nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 8 SO 22/07 R -) geprägt durch das Sachleistungsverschaffungsprinzip (in Form der Gewährleistungsverantwortung), indem der Sozialhilfeträger der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten, einer privatrechtlichen Schuld, gegenüber der Einrichtung aus einem zwischen ihnen abgeschlossenen zivilrechtlichen Vertrag beitritt (vgl. BSG, Beschluss vom 18. März 2014 - B 8 SF 2/13 R -).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Die Art einer Streitigkeit - öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich - bestimmt sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292 = NJW 1974, 2087).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - L 3 AS 528/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Im Hinblick darauf, dass die §§ 154 ff. VwGO für eine solche Konstellation keine ausdrückliche Regelung enthalten, ist es gerechtfertigt, die Kosten für das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeneinander aufzuheben (vgl. zur Unbilligkeit der Kostentragung bei erfolgreicher Rechtswegbeschwerde: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. November 2014 - L 3 AS 528/14 B - juris Rn. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.01.2012 - L 5 AS 228/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2015 - L 8 SF 3/15
    Eine Rechtsgrundlage für eine Gebührenfestsetzung fehlt, wenn die Beschwerde - wie vorliegend - in vollem Umfang erfolgreich ist (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 5 AS 228/11 B - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 9 B 510.93

    Teilurteil - Unvollständiges Vollendurteil - Abgrenzung

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